Abgeltungssteuer – Lexikon

Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellsteuer, bei welcher 25 Prozent von den Kapitalerträgen an den Fiskus abgegeben werden müssen. Dies betrifft alle Besteuerungen der Zinserträge, Kursgewinne aus Wertpapieren, Dividenden und auch Aktien, Anleihen und Fondsanteile. Die Banken und Sparkassen zweigen die Abgeltungssteuer sofort ab, damit hat der Anleger seine Steuerschuld abgegolten.

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