Dauerauftrag – Lexikon

Ein Dauerauftrag bezeichnet einen einmalig erteilten Auftrag an eine Bank, einen bestimmten Geldbetrag zu festgelegten, immer wiederkehrenden Terminen an einen Zahlungsempfänger zu überwiesen. Der Geldbetrag wird vom Konto des Auftraggebers abgebucht. Der Dauerauftrag kann nur dann erteilt werden, wenn der Geldbetrag immer in einer gleichbleibenden Höhe anfällt, beispielsweise die Miete oder Ratenzahlungen für Kredite.

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