Lastschrift – Lexikon

Eine Lastschrift ist ein Einzugspapier, bei welchem der Zahlungsempfänger eine fällige Forderung vom Guthaben, welches auf dem Konto des Zahlungspflichtigen liegt, einzieht. Um eine solche Lastschrift einziehen zu können, muss der Empfänger der Zahlung eine Abbuchungsermächtigung der Einziehungsermächtigung haben. Das Konto des Zahlungspflichtigen wird mit dem Betrag der Lastschrift belastet.

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