Sparerfreibetrag – Lexikon

Jene, die ein Sparbuch besitzen oder Geld auf eine andere Weise anlegen, sind in der Pflicht, die Erträge zu versteuern, die den Sparerfreibetrag übersteigen. Der Sparerfreibetrag ist demnach der Ertrag, welcher nicht versteuert werden muss. Die Grenze liegt bei 1.370 Euro pro Person. Die Grenze bei Verheirateten liegt bei 2.740 Euro.

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