Versicherung – Lexikon
Eine Versicherung wird hinzugezogen, wenn ein Versicherungsfall eintrifft und ein Schadensausgleich notwendig ist. Schließt beispielsweise ein Bankkunde einen Kreditvertrag und wird zahlungsunfähig wegen eines Arbeitsverlustes, dann tritt die abgeschlossene Versicherung für die Bezahlung des Kredites ein. Allerdings müssen hierfür verschiedene Bedingungen erfüllt werden, welche bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind.
Zurück zum Girokonto-ohne-Schufa.de Lexikon

