
Guthabenkonto
Zahlen mit dem Geld, das auf dem Konto liegt. Funktionen und Grenzen im Alltag.
Guthabenkonto
Girokonto trotz negativer SCHUFA
Kontoarten, Kosten und Kontoeröffnung.
Ein Konto ist die Grundlage für Ihren Zahlungsalltag. Hier erfahren Sie, welche Kontoarten es gibt, welche Rechte Sie haben und worauf Sie vor der Eröffnung achten sollten.
Ohne SCHUFA oder trotz SCHUFA?
„Ohne SCHUFA“ und „trotz SCHUFA“ bedeuten nicht dasselbe. Ein Anbieter kann auf eine SCHUFA-Abfrage verzichten. Ein anderer eröffnet ein Konto trotz negativer Einträge. Ein Konto ohne Dispo wiederum beschreibt zunächst nur, wie Sie es nutzen können.
Beim Basiskonto regelt das Gesetz den Zugang zu grundlegenden Zahlungsfunktionen. Eine schlechte Bonität allein ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Prüfung entfällt. Grundlage: § 31 ZKG und die gesetzlichen Ablehnungsregeln.
Kontoarten im Überblick
Guthabenbasis, gesetzlicher Zugang und Pfändungsschutz beschreiben unterschiedliche Eigenschaften. Ein Konto kann mehrere davon verbinden.

Zahlen mit dem Geld, das auf dem Konto liegt. Funktionen und Grenzen im Alltag.
Guthabenkonto

| Begriff | Worum geht es? | Was folgt daraus nicht automatisch? |
|---|---|---|
| Guthabenkonto | Worum geht es?Zahlungen werden grundsätzlich aus vorhandenem Guthaben ausgeführt. | Nicht automatisch enthaltenVerzicht auf eine SCHUFA-Abfrage oder Pfändungsschutz. |
| Basiskonto | Worum geht es?Gesetzlicher Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten für Berechtigte. | Nicht automatisch enthaltenKostenlose Kontoführung, ein Dispo oder jede gewünschte Zusatzleistung. |
| P-Konto | Worum geht es?Schutz bestimmter Guthabenbeträge bei einer Kontopfändung. | Nicht automatisch enthaltenSchuldenfreiheit oder die Aufhebung der gesamten Pfändung. |
Der konkrete Leistungsumfang und die Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Kontovertrag und den Datenschutzhinweisen des Instituts.
Häufige Anliegen
Beginnen Sie bei Ihrer Situation. So finden Sie die Informationen, die Ihnen jetzt weiterhelfen.
Prüfen Sie zunächst, ob sich die Absage auf ein gewöhnliches Girokonto oder einen ausdrücklich gestellten Basiskontoantrag bezieht.
Konto abgelehnt – was tun?Monatsgebühr, Karte, Bargeld und einzelne Buchungen gehören zusammen. Vergleichen Sie den Aufwand für Ihre tatsächliche Nutzung.
KontogebührenBei einer Kontopfändung zählt rechtzeitiges Handeln. Lesen Sie, welche Aufgabe das P-Konto hat und welche Nachweise wichtig werden.
P-Konto und PfändungsschutzEin Girokonto-Eintrag ist nicht automatisch ein Negativmerkmal. Eine Datenkopie hilft, gespeicherte Angaben nachzuvollziehen.
SCHUFA-Abfragen und EinträgeKonto eröffnen
Klären Sie zuerst Funktionen und Bedingungen. Die Identitätsprüfung gehört auch bei einem Konto ohne Dispo dazu.
Gehalt, Miete, Lastschriften und Bargeld: Welche Funktionen benötigen Sie regelmäßig?
Lesen Sie Entgeltinformation, Kartenleistungen und Hinweise zur SCHUFA-Verarbeitung.
Halten Sie geeignete Identitätsnachweise bereit. Beantragen Sie ein Basiskonto ausdrücklich als solches.
Prüfen Sie IBAN, Zugang und Karte. Informieren Sie Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung.
Mehr als eine Monatsgebühr

Eine niedrige Kontoführungsgebühr ist nur ein Teil der Entscheidung. Ebenso wichtig sind eine passende Karte, erreichbare Bargeldmöglichkeiten und Hilfe, wenn der Zugang einmal nicht funktioniert.
Ratgeber
Bank, Zahlungsinstitut und Sicherheitsverfahren vor der Eröffnung prüfen.
KontosicherheitHäufige Fragen
Antworten zu Kontoeröffnung, SCHUFA, Kosten und Pfändungsschutz.
Das ist möglich. Bei gewöhnlichen Konten entscheidet das Institut nach seinen Annahmebedingungen. Für ein Basiskonto gelten dagegen die Voraussetzungen und begrenzten Ablehnungsgründe des Zahlungskontengesetzes. Eine negative Bonität allein schließt diesen Zugang nicht aus.
Nein. Guthabenbasis bedeutet zunächst, dass Sie grundsätzlich vorhandenes Geld ausgeben und keinen vereinbarten Dispo nutzen. Ob das Institut Daten bei der SCHUFA abfragt oder meldet, müssen Sie gesondert anhand seiner Bedingungen prüfen.
Das Basiskonto betrifft den Zugang zu grundlegenden Kontofunktionen. Das P-Konto betrifft den Schutz von Guthaben vor Pfändungen. Ein Basiskonto kann auf Antrag zugleich als P-Konto geführt werden.
Bei einem Basiskonto gehören grundlegende Zahlungsdienste wie Überweisungen und Lastschriften zum Leistungsumfang. Bei anderen Kontomodellen prüfen Sie, ob eine eigene IBAN, die erforderlichen Zahlungsverfahren und passende Limits vorhanden sind.
Der Umgang mit der SCHUFA sagt nichts über die Gebühren aus. Neben einer Monatsgebühr können Kosten für Karten, Bargeld, Fremdwährungen oder einzelne Buchungen entstehen. Prüfen Sie das Preisverzeichnis für Ihre Nutzung.
Auch ohne Dispo oder SCHUFA-Abfrage muss das Institut die gesetzlich erforderliche Identifizierung durchführen. Welche Nachweise und Verfahren es dafür akzeptiert, klären Sie vor dem Antrag. Bei einem Basiskonto können für bestimmte Personengruppen besondere Nachweise in Betracht kommen.
Nein. Prüfen Sie das kontoführende Unternehmen, seine Zulassung, die zuständige Aufsicht und den Schutz der Gelder. Einlagensicherung bei einer Bank und die Sicherung von Kundengeldern bei einem Zahlungs- oder E-Geld-Institut sind unterschiedliche Modelle.
Girokonto-ohne-Schufa.de ist ein Informationsportal. Wir führen keine Konten und nehmen keine Anträge oder persönlichen Bankunterlagen entgegen. Eine Kontoeröffnung erfolgt direkt beim ausgewählten Institut.
Kontoeröffnung
Welche Unterlagen Sie brauchen und wie Antrag und Identitätsprüfung ablaufen.